Entwurfsstatus: Diese Bedingungen sind eine redaktionelle Vorlage und noch nicht zur unveränderten Verwendung bestimmt. Sie müssen an die tatsächliche Geschäftstätigkeit angepasst und nach deutschem Recht geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese vorläufigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Rahmen für Verträge über individuelle Softwareentwicklung, Webanwendungen, technische Beratung, API-Integrationen, Prozessautomatisierung sowie Wartungs- und Unterstützungsleistungen bilden.
Der konkrete Geltungsbereich hängt insbesondere davon ab, ob Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen oder auch gegenüber Verbrauchern angeboten werden. Diese Zielgruppe ist vor Veröffentlichung verbindlich festzulegen. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
Vollständige Angaben zum tatsächlichen Vertragspartner, seiner Rechtsform und Vertretung dürfen erst nach Bestätigung ergänzt werden.
2. Leistungen und Vertragsschluss
Art, Umfang, technische Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Termine und Ergebnisse einer Leistung werden in einem individuellen Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Projektvertrag festgelegt.
Informationen auf dieser Website und die dargestellten Richtpreise stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande, beispielsweise durch Annahme eines konkreten Angebots. Der tatsächlich verwendete Abschlussprozess ist vor Veröffentlichung genau zu beschreiben.
Kundinnen und Kunden stellen erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte und Entscheidungen rechtzeitig bereit, soweit dies vereinbart und für die Leistung erforderlich ist. Änderungen des vereinbarten Umfangs können Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung haben und sollten vor ihrer Umsetzung dokumentiert werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Die auf der Website genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte und müssen vor Veröffentlichung bestätigt werden. Ob Preise netto oder brutto auszuweisen sind, richtet sich nach Zielgruppe, Steuerstatus und gesetzlichen Anforderungen und ist noch zu ergänzen.
Fälligkeit, Abschlagszahlungen, Abnahme, Abrechnungsintervalle und Zahlungsfristen werden projektbezogen vereinbart. Bei zeitbasierter Abrechnung sollte die Art der Tätigkeitsnachweise festgelegt werden. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn hierfür eine wirksame Vereinbarung besteht.
4. Haftung und Schlussbestimmungen
Für Haftung, Gewährleistung und Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame und angemessene abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, darf nicht unzulässig ausgeschlossen werden.
Regelungen zu Nutzungsrechten, Quellcode, Drittkomponenten, Open-Source-Software, Datensicherung und Abnahme sind abhängig vom konkreten Leistungsmodell und sollten in den jeweiligen Projektvertrag aufgenommen werden.
Bestimmungen zu anwendbarem Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung können erst nach Klärung von Rechtsform, Sitz, Zielgruppe und Vertriebsmodell belastbar formuliert werden. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.